Ab Montag, 15.03.2021 können wir wieder im Regelbetrieb arbeiten. Unser Kinderhaus kann somit wieder von 7.00 – 17.00 Uhr öffnen. Wir erfahren jede Woche freitags vom Landratsamt, wie hoch der aktuelle Inzidenzwert in Neu-Ulm ist und welche Regelung in der darauf folgenden Woche zutrifft. Wir planen sozusagen von Woche zu Woche. Wir hoffen, dass wir weiterhin im Regelbetrieb arbeiten können.
Eine kleine Bitte an Sie, liebe Eltern. Wenn es Ihnen möglich ist, ihr Kind an einem Tag zuhause zu betreuen, so mindert es das Risiko vor einer Ansteckung und wir sind besser geschützt. Unser Impftermin wird auch in naher Zukunft anstehen. Bitte beachten Sie daher öfters die Infotafeln vor den Gruppenräumen, um evtl. auf eine Notgruppe aufmerksam zu werden.
Kranke Kinder mit Erkältungssymptomen dürfen erst nach Genesung und nur mit einem negativen PCR-Test die Einrichtung besuchen. Das wurde vom bayrischen Ministerium angeordnet, da die Virusmutationen besonders auch kleine Kinder betriffen.
Ein kurzer Auszug daraus:
Ab dem 15. März gelten für die Kindertageseinrichtungen folgende Betriebsmöglichkeiten, die sich nach der Höhe des 7-Tage-Inzidenz-Wertes richten
7-Tage-Inzidenz unter 50
Regelbetrieb: Die Kitas können wieder mit offenen Konzepten arbeiten.
7-Tage-Inzidenz 50-100
Eingeschränkter Regelbetrieb: Die Betreuung aller Kinder in festen Gruppen ist möglich.
7-Tage-Inzidenz über 100
Notbetreuung: Es werden nur die Kinder betreut, deren Eltern eine Kindertagesbetreuung nicht anderweitig sicherstellen können.
Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden werden jeweils am Freitag jeder Woche die für den betreffenden Landkreis oder die betreffende kreisfreie Stadt maßgebliche Inzidenzeinstufung bestimmen. Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann für den betreffenden Landkreis oder die betreffende kreisfreie Stadt jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.
Sowohl im (eingeschränkten) Regelbetrieb wie auch in der Notbetreuung findet der Rahmenhygieneplan Anwendung.
Ab dem 15. März 2021 gilt daher: Kinder mit Symptomen einer akuten, übertragbaren Krankheit brauchen ein negatives Testergebnis, bevor sie die Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflegestelle wieder besuchen dürfen. Das ist mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit abgestimmt.
Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) dürfen die Kinder die Kinderbetreuungseinrichtungen nur besuchen, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird. Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand – mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall – dürfen die Kinderbetreuungseinrichtungen nicht besuchen. Die Betreuung in der Einrichtung ist erst wieder möglich, wenn das Kind in gutem Allgemeinzustand ist (bis auf leichte Erkältungs- bzw. respiratorische Symptome). Zudem ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2 (PCRoder POC-Antigen-Schnelltest) erforderlich.
Bleiben Sie gesund!