Neues zum Umgang mit Corona und Krankheitssymptomen

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat eine neue Verordnung zu Umgang mit Krankheitssymptomen bei nicht eingeschulten Kinder erlassen.

Darin heißt es:

• Für Kinder, die ihre Kinderbetreuungseinrichtung trotz leichter Symptome (z.B. leichter Schnupfen, leichter Husten etc.) besuchen möchten, genügt künftig und ab sofort eine Bestätigung der Eltern, dass vor dem Kita-Besuch zu Hause ein Selbsttest durchgeführt wurde, der negativ ausgefallen ist.

➢ Eine Kopievorlage für die Bestätigung wird Ihnen ausgehändigt.

• Erkrankt ein Kind dagegen schwerer, hat es also beispielsweise Fieber, Hals – oder Ohrenschmerzen oder starken Husten, so ist die Wiederzulassung zur Kita nach einer Genesung bzw. die Wiederzulassung trotz noch vorhandener leichter Symptomeweiterhin ein PCR – oder PoC – Antigen-Test erforderlich.