Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat eine neue Verordnung zu Umgang mit Krankheitssymptomen bei nicht eingeschulten Kinder erlassen.
Darin heißt es:
• Für Kinder, die ihre Kinderbetreuungseinrichtung trotz leichter Symptome (z.B. leichter Schnupfen, leichter Husten etc.) besuchen möchten, genügt künftig und ab sofort eine Bestätigung der Eltern, dass vor dem Kita-Besuch zu Hause ein Selbsttest durchgeführt wurde, der negativ ausgefallen ist.
➢ Eine Kopievorlage für die Bestätigung wird Ihnen ausgehändigt.
• Erkrankt ein Kind dagegen schwerer, hat es also beispielsweise Fieber, Hals – oder Ohrenschmerzen oder starken Husten, so ist die Wiederzulassung zur Kita nach einer Genesung bzw. die Wiederzulassung trotz noch vorhandener leichter Symptomeweiterhin ein PCR – oder PoC – Antigen-Test erforderlich.
